Einkaufen mit Steuerrückvergütung: Wie und für wen?
Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittstaat haben, können Sie die Erstattung der Mehrwertsteuer für Waren, die Sie in Frankreich gekauft haben, beantragen.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Frankreich einen Duty-free-Artikel erwerben, mit dem Sie in Ihr Heimatland zurückreisen, können Sie eine Erstattung der Mehrwertsteuer einfordern.
Hierfür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Kein EU-Bürger
- Älter als 16 Jahre
- Aufenthaltsdauer in Frankreich unter 6 Monaten
- Einkauf von Waren in Höhe von über 175 € (inkl. MWST) beim selben Händler
Bedingungen für die Steuerrückvergütung